Die neue E-Rechnung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung im B2B-Bereich zur Pflicht. Künftig wird nur noch zwischen der E-Rechnung und anderen Rechnungsformen unterschieden.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem vorgegebenen, strukturierten elektronischen Datenformat im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Sie ermöglicht eine elektronische Verarbeitung.

Das strukturierte elektronische Datenformat muss demnach verbindlich der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung sowie der Liste der entsprechenden Syntaxen entsprechen (CEN-Norm EN 16931). Aktuell werden die Formatanforderungen beispielsweise von der XRechnung erfüllt, die bereits im öffentlichen Auftragswesen zum Einsatz kommt. Auch das hybride ZUGFeRD-Format, eine Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei, erfüllt die Anforderungen. 

Wichtig zu wissen: Nicht jede elektronisch erstellte und versendete Rechnung gilt automatisch als E-Rechnung im rechtlichen Sinne. Egal ob ZUGFeRD oder XRechnung – wir unterstützen Sie dabei, die Umstellung so reibungslos und effizient wie möglich zu gestalten.

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